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Ich möchte mich hier mit den Fakten beschäftigen die auf der Seite [[http://www.biowahrheit.de/][Biowahrheit]] beschrieben sind und nach weiteren Quellen im Internet dazu suchen. Auf der Seite geht es expliziet nicht um den biologischen Anbau von Pflanzen, sondern vielmehr um die schlechten Bedingungen von sogenannten Biotieren. Bio-Fleisch ist kein gutes Fleisch!
Rinder und Schweinebestand Deutschlands zum 3.11.2016 gemäß Satistischen Bundesamt:
Eier:
Überblick:
Tier | Anzahl in Millionen |
---|---|
Rinder | 12,5 |
Schweine | 27,4 |
Schafe | 1,6 |
Legehennen | 40,4 |
Masthühner | 97 |
EG-Ökorichtline Seite 22
Durchführungsbestimmungen ab Seite 63
Jeder Geflügelstall beherbergt maximal
Um intensive Aufzuchtmethoden zu vermeiden, wird Geflügel entweder bis zum erreichen eines Mindestalters aufgezogen oder es muss von langsam wachsenden Rassen/Linien stammen. Werden keine langsam wachsenden Rassen/Linien verwendet, so beträgt das Mindestalter bei der Schalchtung a) 81 Tage bei Hühnern, b) 150 Tage bei Kapaunen, c) 49 Tage bei Pekingenten d) 70 Tage bei weiblichen Barbarie-Enten e) 84 Tage bei männlichen Barbarie-Enten f) 92 Tage bei Mulard-Enten g) 94 Tage bei Perlhühnern h) 140 Tage bei Truthähnen und Bratgänsen i) 100 Tage bei Truthennen
Die zuständige Behörde legt die Kriterien für langsam wachsende Rassen / Linien fest oder erstellt eine Liste dieser Rassen/Linien und teilt Unternehmen, anderen Mitgliedsstaaten und der Kommission diese Information mit.
Erhält ein Tier oder eine Tiergruppe innerhalb von 12 Monaten mehr als drei Mal oder - falls der Produktive Lebenszykluns des Tieres oder der GFruppe weniger als ein Jahr beträgt - mehr als ein Mal tierärztliche Behandlung mit chemisch-syntetischen allopathischen Tierarzeneimitteln oder Antibiotika, wobei Impfungen, Parasitenbehandlungen und obligatorische Tilgungsmaßnahmen ausgenommen sind, so dürfen die betreffenden Tiere und die von ihnen stammenden Erzeugnisse nicht als ökologische/biologische Erzeugnisse verkauft werden, und diese Tiere unterliegen den Umstellungsfristen gemäß Artikel 38 Absatz 1.
ANHANG 3 ab Seite 137 Mindestflächen
Tier | Stallfläche | Außenfläche |
---|---|---|
Zucht- und Mastrinder und equiden bis 100 kg | 1,5 qm/Tier | 1,1 qm/Tier |
Zucht- und Mastrinder und equiden bis 200 kg | 2,5 qm/Tier | 1,9 qm/Tier |
Zucht- und Mastrinder und equiden bis 350 kg | 4,0 qm/Tier | 3qm/Tier |
Zucht- und Mastrinder und equiden > 350 kg | 5/ >= 1qm/100kg | 3,7/>= 0,75qm/100kg |
Milchkühe | 6 qm / Tier | 4,5 qm/Tier |
Zuchtbullen | 10 qm/Tier | 4,5 qm/Tier |
Lamm/Zickel | 0,35 qm/Tier | 0,5 qm/Tier |
Schafe/Ziegen | 1,5qm/Tier | 2,5 qm/Tier |
Führende Sauen <= 40 Tage alte Ferkel | 7,5qm/Sau | 2,5 qm/Sau |
Mastschweine bis zu 50 kg | 0,8qm/Tier | 0,6 qm/Tier |
Mastschweine bis zu 85 kg | 1,1qm/Tier | 0,8 qm/Tier |
Mastschweine bis zu 110 kg | 1,3 qm/Tier | 1 qm/Tier |
Mastschweine über 110 kg | 1,5 qm/Tier | 1,2qm/Tier |
Ferkel über 40 Tage alt und bis 30 kg | 0,6 qm/Tier | 0,4qm/Tier |
weibliche Zuchtschweine | 2,5 qm/Tier | 1,9 qm/Tier |
männliche Zuchtschweine | 6 qm/Tier | 8qm/Tier |
männl. Zuchtschweine bei Paarung in Buchten | 10 qm/ Eber | | |
Legehennen | 6 Tiere/qm | 4qm/Tier <=170 kg N/ha/Jahr |
Masthähnchen/Perlhühner in festen Ställen | 10 Tiere/qm <21kg/qm | 4qm/Tier |
Enten in festen Ställen | 10 Tiere/qm | 4,5 qm/Tier |
Truthähne in festen Ställen | 10 Tiere/qm | 10qm/Tier |
Gänse in festen Ställen | 10 Tiere/qm | 15qm/Tier |
Mastgeflügel in beweglichen Ställen | 16 Tiere/qm | 2,5 qm/Tier |
7.1. Grundsätzliches zur Erzeugung
Tierhaltung, Pflanzenbau und Düngerwirtschaft sind ausgewogene Teile in einem zusammenhängenden Landwirdschaftlichen Organismus, entweder als ein individueller Gemischtbetrieb oder als Kooperation aus mehreren Betrieben.
Hornmist muss mindestens einmal im Jahr während der Vegetationszeit auf allen Flächen angewandt werden.
Hornkiesel ist kulturartengemäß bei jeder anzuerkendenen Kultur, mindestens aber einmal im Jahr, auf Pflanzen aller Flächen anzuwenden.